Sie wollen Medientechnik gezielt einsetzen und dabei nicht auf Niveau und eigenen Stil verzichten?

Auf dieser Homepage werden Sie einen Einblick darüber erhalten, wie
individuell und kreativ wir diese Technik bei Ihnen zum Einsatz bringen könnten.
Von der Ideenentwicklung über Konzeption bis hin zur Realisierung, Aufbau und
Installation werden wir uns mit Engagement einsetzen.

Montagebedingungen info-tech24 GmbH

1. Strom (220 V) und Licht müssen bei Montagebeginn in den Räumen zur Nutzung zur Verfügung stehen.

2. Bei  Servicearbeiten und Lohn zum Nachweis, wird die erste Arbeitsstunde als volle Stunde abgerechnet, die darauffolgenden Stunden auf volle Viertelstunden aufgerundet.

3. Eine vorhandene Klimaanlage muss vor Montagebeginn in Betrieb gesetzt sein (Staubfreiheit). Schäden, die aufgrund nachträglicher Inbetriebnahme auftreten, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Sofern für die Installation der Geräte ein Zeitraum von mehr als einen Tag geplant ist, ist vom Kunden ein abschließbarer Raum für die Zwischenlagerung der Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen.

5. Räume, in denen Geräte der info-tech24 GmbH installiert werden, müssen durch die info-tech24 GmbH vom Installationsbeginn bis zur Abnahme verschließbar sein. Sofern die Räume mit Türen aber ohne Schlösser ausgestattet sind, werden Schlösser zu Lasten des Kunden von der info-tech24 GmbH eingebaut und dem Kunden ein Schlüssel zur Verfügung gestellt.

6. Decken, Böden und Wände müssen tragfähig und so beschaffen sein, dass die Geräte mit normalen handelsüblichen und vom Gerätelieferanten vorgesehenen Befestigungsmaterialien installiert werden können, ohne dass zusätzliche Sonderkonstruktionen notwendig sind.

7. Sämtliche bauliche Veränderungen an Wand, Boden und Decke sowie der Eingriff in Leistungen von anderen Gewerken sind besondere Leistungen und nur Bestandteil unserer Montageleistungen, wenn diese schriftlich beauftragt wurden.

8. Bei Anlieferung der Geräte wird von befestigten, frei zugänglichen und kurzmöglichsten Zugangswegen zwischen Parkplatz und Installationsort sowie einem vorhandenen Lastenfahrstuhl ausgegangen. Sofern bei Montagebeginn abweichende Bedingungen vorherrschen, die im Auftrag nicht explizit aufgeführt sind, gehen daraus entstehende Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden.

9. Beigestellte Geräte und Bauvorleistungen sind im einwandfreien Zustand bei Montagebeginn zu übergeben. Sofern die installierte Anlage nicht funktionstüchtig gesetzt werden kann und die Fehlfunktion durch beigestellte Geräte oder Bauvorleistungen verursacht wurde, sind die Kosten der Fehlersuche und gegebenenfalls der Reparatur vom Kunden zu übernehmen, wenn sie von der info-tech24 GmbH oder einem von der info-tech24 GmbH beauftragen Unternehmen ausgeführt werden.

10. Mehraufwendungen oder Mehrleistungen, die aufgrund von verzögerten oder nicht bereitgestellten Bauvorleistungen entstehen, sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

11. Falls notwendig und nicht explizit an die info-tech24 GmbH beauftragt, gehören Breitbandkommunikationsnetze, ISDN-Signale und analoge Telefonleitungen zu Bauvorleistungen.

12. Für die installierte Video- und Audiotechnik ist bauseits eine eigene, auf einer Phase liegende Netzversorgung bereitzustellen. Dies trifft insbesondere auch auf Übertragungen zwischen unterschiedlichen räumlichen Bereichen zu. An den Installationsorten ist ein Potentialausgleich vorzusehen. Anderenfalls kann keine Gewährleistung für dadurch bedingte Störungen (Brummen, Knacken, Flackern) übernommen werden.